Die kalte Progression kehrt zurück. Ab 2026 wird sich der Staat wieder an der Inflation bereichern. Und auch der erhöhte Investitionsfreibetrag gilt nur noch bis Ende 2026. Clevere KMU sollten ihre Investitionen daher genau planen, damit sie nicht leer ausgehen!
Nach zwei wirtschaftlich schwierigen Jahren zeigt die österreichische Konjunktur erstmals eine leichte Erholung. Doch gerade im Mittelstand bleibt die Investitionsbereitschaft verhalten. Um Betriebe zu entlasten und Anreize für Investitionen zu schaffen, bringt das Jahr 2026 eine Reihe steuerlicher Neuerungen. Viele davon sind für KMU unmittelbar relevant – vom neuen Einkommensteuertarif über höhere Absetzbeträge bis zu verbesserten Pauschalierungsregeln und einer befristeten Erhöhung des Investitionsfreibetrags.
„Mit gezielten Maßnahmen zum Jahresende lassen sich nicht nur Steuern sparen, sondern auch finanzielle Spielräume für das kommende Jahr schaffen. Investitionen, Abschreibungen und Freibeträge wie der Gewinn- oder Investitionsfreibetrag bieten erhebliche Entlastungspotenziale.“
Alexander Hofer, Steuerberater
Kalte Progression wird nur mehr teilweise abgegolten
Zwischen 2023 und 2025 wurde die „kalte Progression“ vollständig ausgeglichen. Ab 2026 führt der Staat aus Budgetgründen nur noch zwei Drittel dieses Ausgleichs durch. Für das kommende Jahr bedeutet das: Bei einer Inflationsrate von 2,6 % steigen die Tarifstufen um 1,73%. Die Teil-Indexierung der Tarifstufen führt dazu, dass die Mehrbelastung durch die kalte Progression – relativ zur bisherigen Steuerlast – bei unteren und mittleren Einkommen prozentuell stärker ausfällt als bei hohen Einkommen. Auch die wichtigsten Absetzbeträge – etwa Verkehrs-, Arbeitnehmer- oder Pensionistenabsetzbetrag – werden automatisch valorisiert, ebenso die Freigrenze für sonstige Bezüge (2026: 2615 Euro).
Neue Mitarbeiterprämie und verlängerte Gewinnbeteiligung
Für das Kalenderjahr 2025 wurde eine neue steuerfreie Mitarbeiterprämie eingeführt: Bis zu 1000 Euro pro ArbeitnehmerIn können steuerfrei, aber trotzdem sozialversicherungspflichtig ausbezahlt werden. Wichtig für Unternehmen: Es handelt sich um zusätzliche Zahlungen; verpflichtende Bonusmodelle oder historisch gewachsene Prämien zählen nicht dazu.
Im Gegensatz zu früheren Regelungen darf die Prämie an einzelne ArbeitnehmerInnen vergeben werden – sofern eine betriebliche Begründung dokumentiert wird. Mehrbelastungen in Projekten oder ausgefallene Mobilitätsansprüche gelten als zulässige Motive. Die Auszahlung erhöht nicht das regelmäßige Einkommen und verursacht keinerlei steuerlichen Lohnnebenkosten.
Parallel dazu bleibt die bewährte Mitarbeitergewinnbeteiligung bestehen: Bis zu 3000 Euro pro Jahr können steuerfrei ausbezahlt werden – auch 2026. Beide Instrumente können kombiniert werden und bieten Unternehmen eine flexible Möglichkeit, Mitarbeiterbindung zu stärken.
Neuerungen für Pendler, Geringfügige und bei der SV
Der Pendlereuro steigt ab 2026 deutlich. 6 bzw. 12 Euro sind es pro Kilometer einfacher Wegstrecke. Besonders für Beschäftigte bei Betrieben im ländlichen Raum ist das eine spürbare Entlastung.
Das amtliche Kilometergeld wurde bereits 2025 auf 0,50 Euro pro PKW-Kilometer erhöht. Auch Motorrad- und Fahrradkilometersätze wurden angepasst. Damit reagieren Gesetzgeber und Verwaltung auf gestiegene Mobilitätskosten.
Mit der Aufwertungszahl 1,073 erhöhen sich auch die Sozialversicherungswerte. Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 538,10 Euro; die monatliche Höchstbeitragsgrundlage auf 5960 Euro. Die Prozentsätze in der Arbeitslosenversicherung bleiben unverändert.
Investitionsfreibetrag, Pauschlierung, Vorsteuer
Der Investitionsfreibetrag (IFB) bleibt ein zentrales Wachstumsinstrument und wurde schon in der Vergangenheit befristet bis Ende 2026 angehoben. Je nach Art des Wirtschaftsgutes können bis zu 15 % steuerlich geltend gemacht werden, für ökologische Investitionen sind es 22 %. Unverändert gilt allerdings die vierjährige Behaltdauer – wer früher verkauft oder ausscheidet, muss nachversteuern. Kluge Unternehmer werden ihre für 2027 geplanten Investitionen daher vorziehen, damit sie nicht leer ausgehen!
Die Kleinunternehmen profitieren 2026 von neuen, höheren Pauschalierungsgrenzen:
- Basispauschalierung: künftig bis zu 63.000 Euro Umsatz (zuvor 42.000)
- Vorsteuerpauschalierung: höhere Prozentsätze und angehobene Pauschalbeträge
Damit werden kleine Gewerbebetriebe administrativ entlastet. Ein Vergleich der Pauschalierung mit den Ergebnissen einer Einnahmen-Ausgabenrechnung ist trotzdem dringend anzuraten, weil sich das Belegesammeln in den meisten Fällen rechnet.
Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und Widmungsgewinne
Die Kleinunternehmergrenze steigt auf 55.000 Euro Umsatz pro Jahr. Für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 bis 3,5 Tonnen entfällt ab 2026 die NoVA – ein Vorteil für viele Handwerks- und Gewerbebetriebe.
Mit 2026 treten auch beim Immobilienkauf neue Regeln in Kraft:
- Gleichstellung von Asset Deals und Share Deals
- Einschränkungen bei begünstigten Gesellschaftswechseln
- ein neuer Umwidmungszuschlag (30 %) , wenn Grundstücke durch Widmung hohe Wertsteigerungen erfahren
Damit reagiert der Gesetzgeber auf Entwicklungen im Immobilienmarkt
Arbeiten im Alter: 15.000 Euro Freibetrag
Zur Attraktivierung des Arbeitens im Alter hat sich die Regierung auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das jedoch deutlich später und anders greift als ursprünglich angekündigt. Statt einer steuerlichen Flattax für Zuverdienste in der Pension kommt ab 2027 ein jährlicher Steuerfreibetrag von 15.000 Euro. Dieser soll sowohl für unselbständig Beschäftigte als auch für Selbständige ab dem Regelpensionsalter gelten – unabhängig davon, ob bereits eine Pension bezogen oder deren Antritt aufgeschoben wird. Beim Zuverdienst neben der Pension sind allerdings 40 Versicherungsjahre Voraussetzung. Zusätzlich entfällt künftig der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung ab dem Regelpensionsalter, während die steuerbegünstigte Höherversicherung eingestellt wird. Flankiert wird das Modell durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur stärkeren Einbindung von über 60-Jährigen sowie durch eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge: Geplant ist ein Generalpensionskassenvertrag, der künftig allen Beschäftigten den Zugang zur zweiten Säule ermöglichen und die Übertragung von Abfertigung-Neu-Guthaben in eine Pensionskasse erleichtern soll.
Kalte Progression kehrt zurück Investitionsfreibetrag nur noch bis Ende 2026 Absetzbeträge werden valorisiert Neue Mitarbeiterprämie & Gewinnbeteiligung Pendler & Mobilität Sozialversicherung & Geringfügigkeit Verbesserte Pauschalierungen Immobilien & SteuernSteuern 2026 – Die wichtigsten Änderungen
Ab 2026 wird die Inflation nur mehr zu zwei Dritteln abgegolten. Bei 2,6 % Inflation steigen die Tarifstufen effektiv nur um rund 1,73 %. Die Steuerbelastung nimmt damit wieder schleichend zu – besonders im unteren und mittleren Einkommensbereich.
Der erhöhte Investitionsfreibetrag (bis zu 15 %) bleibt befristet. Wer Investitionen erst ab 2027 plant, geht leer aus. Vierjährige Behaltefrist bleibt bestehen – vorzeitiger Verkauf führt zur Nachversteuerung.
Verkehrs-, Arbeitnehmer- und Pensionistenabsetzbetrag steigen automatisch, ebenso die Freigrenze für sonstige Bezüge (2026: 2615 Euro).
• Mitarbeiterprämie 2025: bis zu 1000 Euro steuerfrei, auch individuell möglich
• Gewinnbeteiligung: weiterhin bis 3000 Euro steuerfrei
• Pendlereuro steigt deutlich: 6 bzw. 12 Euro pro km
• Kilometergeld: 0,50 Euro/km (PKW)
• NoVA fällt weg für leichte Nutzfahrzeuge (N1 bis 3,5 t)
• Geringfügigkeitsgrenze: 538,10 Euro
• Höchstbeitragsgrundlage: 5960 Euro
• SV-Sätze bleiben unverändert
• Basispauschalierung bis 63.000 Euro Umsatz (statt 42.000)
• Höhere Vorsteuerpauschalen
• Gleichstellung von Asset- und Share-Deals
• Einschränkungen bei Gesellschaftswechseln
• Umwidmungszuschlag bei hohen Wertsteigerungen
