Stellen Sie sich vor, Sie greifen seit Jahren zur gleichen Chipstüte. Gleicher Preis, gleiche Verpackung. Aber irgendwann sitzt man vor dem Fernseher und denkt: War da früher nicht mehr drin? Dieses Gefühl täuscht in der Regel nicht. Es hat einen Namen: Shrinkflation.
Und es ist kein Randphänomen, sondern eine systematische Praxis, die Millionen österreichischer Haushalte in den letzten Jahren still und leise teurer gemacht hat. Seit 1. April 2026 ist damit zumindest ein Stück mehr Transparenz gesetzlich verordnet. Das österreichische Anti-Mogelpackungs-Gesetz ist in Kraft getreten und es ist die erste Regelung dieser Art in Österreich.
Was steckt hinter dem Begriff?
Shrinkflation setzt sich aus dem englischen „shrink“ (schrumpfen) und „Inflation“ zusammen. Das Prinzip ist so simpel wie effektiv. Der Hersteller reduziert den Inhalt eines Produkts – weniger Gramm, weniger Stück, weniger Milliliter – während Verpackungsgröße und Verkaufspreis nahezu unverändert bleiben. Was sich ändert, ist der Grundpreis pro Kilogramm oder Liter. Nur schaut darauf kaum jemand. Die österreichische Arbeiterkammer spricht seit Jahren von einer „heimlichen Abzocke“. Die Beispiele sind zahlreich und reichen von Schoko-Riegeln bis zu Waschmittelpackungen: Mozartkugeln von Mirabell mit weniger Stück, Ovomaltine-Kakao von 1.000 Gramm auf 750 Gramm – das entspricht einer versteckten Preiserhöhung von bis zu 33 Prozent. Kein Aufschrei, keine Ankündigung, kein Hinweis im Regal.
Österreich auf einem der teuersten Pflaster Europas

Der Kontext macht die Brisanz sichtbar: Die Lebensmittelpreise sind in Österreich in den vergangenen vier Jahren um 25 Prozent gestiegen. Im September 2025 lag die Gesamtinflation bei 4 Prozent – damit nach wie vor deutlich über dem Eurozonenschnitt von 2,2 Prozent. Im März 2026 betrug sie noch 3,1 Prozent. Österreich gehört damit seit Jahren zu den teuersten Ländern in der Eurozone, wenn es um die tatsächliche Belastung privater Haushalte geht.
Shrinkflation ist in diesem Umfeld kein Kavaliersdelikt. Wer ohnehin jeden Euro zweimal umdreht, merkt irgendwann, dass die Einkaufstaschen leichter werden, obwohl man dieselben Produkte kauft. Laut einer Schätzung kann ein Haushalt, der monatlich 400 Euro für Lebensmittel ausgibt, durch Shrinkflation bis zu 50 Euro im Jahr zusätzlich zahlen, ohne es bewusst wahrzunehmen. Nicht dramatisch auf einen Monat gesehen. Über Jahre summiert allerdings ein stiller Kaufkraftverlust. Zwischen Jänner und Oktober 2025 wurden im Rahmen der österreichischen „Aktion Scharf“ gegen versteckte Preiserhöhungen und irreführende Rabatte rund 500 Verstöße registriert. 200 davon allein in einem einzigen Monat. Diese Zahl macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt.
Das neue Gesetz: Was sich ändert
Am 24. März 2026 hat der Nationalrat das Anti-Mogelpackungs-Gesetz mit breiter Mehrheit beschlossen; einzig die FPÖ stimmte dagegen. Seit 1. April 2026 gilt: Alle Supermärkte und Drogerien mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche oder mehr als fünf Filialen müssen Shrinkflation-Produkte 60 Tage lang sichtbar mit einem eindeutigen Hinweis wie „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“ kennzeichnen. Der Hinweis muss am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung angebracht sein. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro pro Produkt, maximal 10.000 Euro. Im Wiederholungsfall steigt die Obergrenze auf 15.000 Euro. Ausnahmen gibt es dort, wo der Preisanstieg pro Maßeinheit unter drei Prozent liegt oder der Hersteller die Mengenreduktion bereits selbst klar auf der Verpackung deklariert hat. Das Gesetz ist zunächst bis Mitte 2030 befristet. Konsumentenschutzorganisationen wie Foodwatch Österreich kritisieren diese Befristung. Shrinkflation sei kein temporäres Phänomen, sondern gängige Unternehmenspraxis. Auch die konkrete Umsetzung – Mindestgröße des Hinweises, Sichtbarkeit, Platzierung – bleibt vorerst durch Verordnungen zu präzisieren.
- Gilt seit: 1. April 2026
- Für wen: Supermärkte und Drogerien mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche oder mehr als 5 Filialen
- Was sie tun müssen: Produkte, deren Füllmenge bei gleichbleibendem Preis gesunken ist, müssen 60 Tage lang sichtbar gekennzeichnet werden – am Produkt, am Regal oder per Schild. Pflichthinweis z.B.: „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“
- Ausnahmen: Preisanstieg pro Maßeinheit unter 3 % / Hersteller hat Mengenreduktion bereits selbst klar deklariert / Obst & Gemüse mit natürlichen Gewichtsschwankungen
- Strafen: Bis zu 2.500 € pro Produkt, maximal 10.000 € – im Wiederholungsfall bis 15.000 €
- Befristet bis: Mitte 2030 – Verlängerung noch offen
- Beschwerden an: Bezirksverwaltungsbehörde oder Marktamt Wien (MA 59)
Wer trägt die Verantwortung?
Hier liegt der politisch heikelste Punkt des Gesetzes. Die Kennzeichnungspflicht trifft den Handel – also jene, die verkaufen. Die Entscheidung, den Inhalt zu reduzieren, trifft aber meist der Hersteller. Die Wirtschaftskammer hat das Gesetz deshalb als „zusätzliche Bürokratie“ für den Einzelhandel kritisiert. HändlerInnen würden in die Pflicht genommen für Entscheidungen, die sie gar nicht getroffen haben. Dieser Einwand ist nicht falsch. Die Problematik ist, dass KonsumentInnen die Entscheidung dort treffen, wo sie das Produkt sehen: am Regal und nicht im Herstellerwerk. Dass der Hinweis dort angebracht sein muss, wo er tatsächlich wirkt, ist konsumentenlogisch nachvollziehbar.
Was bleibt zu tun?
Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz ist ein erster, überfälliger Schritt. Es schafft Transparenz dort, wo vorher Schweigen war. Ob es wirklich Verhalten ändert – bei Herstellern, HändlerInnen und KonsumentInnen – wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Die eigentlich wirksame Waffe bleibt ohnehin in den Händen der Einkaufenden: der Grundpreis. Wer beim nächsten Einkauf die kleine Zahl auf dem Preisschild liest – Euro pro Kilogramm, Euro pro Liter – hat ein Werkzeug, das kein Gesetz ersetzen kann. Und wer merkt, dass das Müsli wieder leichter geworden ist, kann das nun auch bei den Bezirksverwaltungsbehörden oder dem Marktamt in Wien melden. Dass Shrinkflation ausgerechnet in Kärnten und der Steiermark besonders spürbar ist, liegt nahe. In beiden Bundesländern hat die Inflation die Kaufkraft der Haushalte in den vergangenen Jahren überproportional belastet. Die Industrie kämpft, die Löhne hinken nach, die Lebenshaltungskosten sind hoch. Da trifft jede nicht sichtbare Preiserhöhung doppelt.
