Kein Billig-, sondern ein Besserstromgesetz

Mit Spannung hat Österreichs stromintensive Wirtschaft das neue ElWG erwartet, das Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer im Vorfeld als „Billigstromgesetz“ ausgelobt hat. Ob sich die Betriebe viel ersparen, darf bezweifelt werden, moderner ist der neue Rechtsrahmen für einen deutlich komplexeren Strommarkt dennoch.

Mit 1. Jänner 2026 ist in Österreich das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft getreten. Es ersetzt das bisherige Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) und bildet den rechtlichen Rahmen für einen Strommarkt, der zunehmend dezentral, digital und flexibel organisiert ist. Tatsächlich zielt das ElWG weniger auf kurzfristige Preisreduktionen als auf strukturelle Verbesserungen – und damit auf ein langfristig robusteres Stromsystem.

Ein neues Betriebssystem für den Strommarkt

Das ElWG setzt zentrale Vorgaben aus dem europäischen „Clean Energy Package“ um und versteht sich als grundlegende Modernisierung des Marktdesigns. Der Strommarkt soll besser auf erneuerbare Energien, volatile Erzeugung und neue Akteure wie Energiegemeinschaften, Speicherbetreiber oder flexible Verbraucherinnen und Verbraucher vorbereitet werden. Dabei greift das Gesetz an mehreren Stellschrauben gleichzeitig: bei Netzentgelten, Abgaben, Marktrollen, Tarifmodellen und sozialen Ausgleichsmechanismen. Ziel ist ein Stromsystem, das Investitionen erleichtert, Effizienzpotenziale hebt und gleichzeitig die Akzeptanz bei Haushalten und Betrieben stärkt.

„Neun Personen stehen nebeneinander auf einer Bühne in einem Veranstaltungsraum der Wirtschaftskammer Kärnten. Hinter ihnen sind ein Roll-up mit der Aufschrift ‚Lebensstandort Kärnten‘ sowie WKO-Logos zu sehen. Die Gruppe ist gemischt aus Frauen und Männern, überwiegend in Business- oder Business-Casual-Kleidung, und blickt lächelnd in die Kamera.
Was das neue ElWG für die heimischen Unternehmen bedeutet, erklärten kürzlich die Profis bei einem Info-Abend in der Wirtschaftskammer. V.l.n.r.: Präsident Jürgen Mandl, Bertram Steiner (Obmann der STROMgemeinschaften Osttirol & Oberkärnten), Verena Schwald (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus), Sebastian Schmid (E-Control), Florian Galler (Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus), Peter Storfer (Unternehmer, WK-Spartenobmann Gewerbe und Handwerk), Christoph Aste (Unternehmer und Energieexperte) und Herwig Draxler (Leiter der Wirtschaftspolitik der WKK). Foto: WKK/Peter Just

Kritik am „Österreich-Aufschlag“

Die Kritik am österreichischen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) konzentriert sich hauptsächlich auf geplante neue Netznutzungs- und Einspeiseentgelte für Erzeuger erneuerbarer Energien (wie PV-Anlagen), was als „Österreich-Aufschlag“ bezeichnet wird und heimische Stromerzeugung verteuert, Stromimporte begünstigt und somit die Versorgungssicherheit sowie den Investitionsstandort schwächt. Verbände wie PV Austria und Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) bemängeln die „Schönfärberei“ des „Billigstromgesetzes“, das die Ziele der Versorgungssicherheit und Preissenkung untergrabe und die Interessen von KMU und Energiewende vernachlässige.

Entlastung ja – aber nicht um jeden Preis

Ein sichtbarer Effekt ist jedenfalls mit Jahresbeginn 2026 eingetreten: Die Elektrizitätsabgabe wird auf das EU-rechtliche Mindestniveau gesenkt. Für Haushalte ergibt sich daraus eine durchschnittliche Entlastung von rund 50 Euro pro Jahr. Zusätzlich werden die Netzentgelte in vielen Regionen automatisch reduziert – ein schwacher Trost in Kärnten, das traditionell die höchsten Netzkosten in Österreich verzeichnet. Diese Maßnahmen dämpfen die Stromkosten, ersetzen jedoch keine strukturelle Marktlogik. Das ElWG verzichtet bewusst auf staatlich fixierte Strompreise und setzt stattdessen auf mehr Wettbewerb, Transparenz und Flexibilität. Billiger Strom ist kein Selbstzweck, sondern Ergebnis eines funktionierenden Systems.

Energiegemeinschaften rücken ins Zentrum

Ein Kernstück der Reform ist die deutliche Stärkung von Energiegemeinschaften und Energy Sharing. Das gemeinschaftliche Erzeugen, Nutzen und Teilen von Strom wird rechtlich vereinfacht und administrativ entlastet. Bürgerinnen, Gemeinden und Unternehmen sollen leichter gemeinsam in Photovoltaik oder andere erneuerbare Erzeugungsformen investieren können. Kritiker bemängeln, dass künftig nicht nur Verbraucher, sondern auch Einspeiser Netznutzungsentgelte zahlen müssen, um mehr „Verursachergerechtigkeit“ herzustellen. Bei neu errichteten PV-Anlagen wird eine Spitzenkappung eingeführt – Photovoltaikanlagen dürfen zukünftig nur bis zu 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen, zudem wird die Auflösung bestehender Sonderkonten zwischen 2027 und 2029 verpflichtend vorgeschrieben, um die Netzentgelte zu senken. Spezifische neue Regelungen für Bürgerenergiegemeinschaften treten gestaffelt in Kraft, ein wesentlicher Teil davon ab 1. Oktober 2026. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die wachsende Bedeutung lokaler und regionaler Energieinitiativen.

Karte Österreichs mit rot markierten bestehenden 380-kV-Hochspannungsleitungen, die einen landesweiten Ring mit mehreren Knotenpunkten bilden.
Von Lienz nach Obersielach quer durch Kärnten führt die Trasse der geplanten Hochspannungsleitung, die die klaffende Lücke im österreichischen 380-kV-Ring schließen soll. Die Gegner bringen sich bereits in Stellung. Foto: CC BY-SA 3.0

Speicher und Flexibilität erstmals klar geregelt

Mit dem ElWG werden Energiespeicher erstmals als eigene Kategorie im Energierecht definiert. Das schafft rechtliche Klarheit für Investitionen in Batteriespeicher – sowohl im Netz als auch auf Ebene von Betrieben und Haushalten. Gleichzeitig werden dynamische Stromtarife erleichtert, die Preissignale besser an Angebot und Nachfrage koppeln sollen.

Befürworter betonen, damit würden Flexibilität und Laststeuerung stärker in den Fokus rücken: Verbraucher sollen künftig stärker davon profitieren können, ihren Stromverbrauch zeitlich an das Angebot anzupassen.

Sozialer Ausgleich als neue Konstante

Neu ist auch die Einführung eines eigenen Sozialtarifs für energiearme Haushalte.
Das ElWG erkennt damit an, dass Marktmechanismen allein nicht ausreichen, um soziale Härten abzufedern. Der Sozialtarif ergänzt bestehende Unterstützungsinstrumente und soll gezielt dort wirken, wo steigende Energiekosten besonders belasten.

Blick über die Grenze: Deutschland wählt einen anderen Schwerpunkt

Während Österreich mit dem ElWG 2026 einen umfassenden Systemumbau vollzieht, setzt Deutschland bei der Weiterentwicklung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stärker auf Kostenstabilisierung und Verbraucherschutz. Für 2026 ist unter anderem ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro für Übertragungsnetzbetreiber vorgesehen, um die Netzentgelte zu dämpfen. Parallel dazu wird der Schutz vor starken Preisschwankungen ausgebaut und der Smart-Meter-Rollout weiter beschleunigt.

Die fünf wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Senkung der Elektrizitätsabgabe
    Reduktion auf das EU-Minimum ab 2026, spürbare Entlastung für Haushalte.
  • Automatische Anpassung der Netzentgelte
    In vielen Regionen sinken die Netzkosten ohne zusätzlichen Antrag.
  • Stärkung von Energiegemeinschaften
    Vereinfachte Regeln für gemeinschaftliche Stromerzeugung und -nutzung, neue Bestimmungen ab Oktober 2026.
  • Rechtliche Klarheit für Speicher und Flexibilität
    Energiespeicher als eigene Kategorie, bessere Rahmenbedingungen für dynamische Tarife.
  • Einführung eines Sozialtarifs
    Gezielte Unterstützung für energiearme Haushalte als fixer Bestandteil des Strommarkts.

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist kein klassisches Billigstromgesetz. Es soll den Strommarkt widerstandsfähiger, flexibler und sozial ausgewogener machen. Kurzfristige Entlastungen sind Teil des Pakets – der eigentliche Anspruch liegt jedoch in der langfristigen Funktionsfähigkeit eines Stromsystems, das mit der Energiewende Schritt halten kann. Die Branchenvertreter der erneuerbaren Energien sehen das allerdings ganz anders: Sie beklagen geringere Investitionsanreize und befürchten sogar steigende Strompreise. Die IG Windkraft sprach von „Taschenspielertricks“ und „PR-Gags“:
Für heimische, sichere und leistbare Energie für die Menschen sei kein ElWG besser als dieses.

Peter Schöndorfer
Peter Schöndorfer
Autor & Podcaster | Kärnten
Ressorts: Wirtschaft | Politik, Menschen | Meinungen, Nah | Fern
schoendorfer@mut-magazin.at

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