Haftpflicht – Wenn ein einziger Fehler den Betrieb gefährdet

Haftpflichtversicherungen gehören zu den unspektakulären, aber entscheidenden Schutzinstrumenten für Unternehmen. Sie werden selten mit Begeisterung abgeschlossen, oft zu spät überprüft und manchmal erst dann ernst genommen, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. Dabei kann ein einziger Fehler reichen, um einen Betrieb wirtschaftlich massiv zu belasten.

In Österreich gibt es keine allgemeine Pflicht zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese nur bei ÄrztInnen, Immobilienberufen, Versicherungsvermittlelnden, VermögensberaterInnen, RechtsanwältInnen oder ähnlichen Berufen. Die Haftungsrisiken sind aber auch bei den meisten anderen Branchen kaum abschätzbar.

Freiwillig heißt nicht unwichtig

Franz Ahm, Versicherungsmakler und Vermögensberater, bringt es auf den Punkt: „Freiwillig heißt nicht, dass man darauf verzichten sollte. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung schützt im Ernstfall das Vermögen und oft die Existenz eines Unternehmens.“ Niemand wisse vorher, wie hoch ein Schaden aus der eigenen betrieblichen Tätigkeit werden könne. Ein Kunde oder eine Kundin stürzt im Geschäft. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin beschädigt beim Kunden oder bei der Kundin eine teure Anlage. Ein Beratungsfehler führt zu einem Vermögensschaden. Die richtige Haftpflichtversicherung ist in vielen Fällen existenzsichernd.

Der Versicherungsbedarf sollte daher dem tatsächlichen Risiko folgen. Wer KundInnenkontakt hat, MitarbeiterInnen beschäftigt, auf fremdem Eigentum arbeitet oder Produkte in Verkehr bringt, kann rasch mit Forderungen konfrontiert sein. Die klassische Betriebshaftpflicht ist daher für viele Unternehmen die wichtigste Grundabsicherung. Sie schützt nicht vor Fehlern, aber vor deren finanziellen Folgen. Ahm weist zudem darauf hin, dass eine Haftpflichtversicherung nicht nur berechtigte Ansprüche Dritter ersetzt, sondern auch prüft, ob ein Anspruch überhaupt gerechtfertigt ist. Ist er es nicht, wehrt sie ihn ab – und wird damit auch zu einer Art passivem Rechtsschutz.

Infokasten: Was eine Betriebshaftpflicht leistet

  • Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Schäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit Dritten zugefügt werden. Dazu zählen vor allem Personen- und Sachschäden, aber je nach Vertrag auch daraus folgende Vermögensschäden.
  • Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und prüft zugleich, ob Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt – notfalls auch vor Gericht. Damit wirkt die Betriebshaftpflicht auch wie ein passiver Rechtsschutz.
  • Wichtig ist die genaue Ausgestaltung der Polizze: Deckungssumme, Tätigkeit, Produkte, Mitarbeitende, Arbeiten bei KundInnen, reine Vermögensschäden oder Nachbesserungsschäden müssen zum tatsächlichen Risiko des Betriebs passen. Eine veraltete oder zu eng formulierte Polizze kann im Schadenfall gefährliche Lücken haben.

Faustregel: Wer Kundenkontakt hat, Mitarbeitende beschäftigt, auf fremdem Eigentum arbeitet, berät, plant oder Produkte verkauft, sollte seine Betriebshaftpflicht regelmäßig überprüfen lassen.

Bei der Risikoeinschätzung hilft der Makler

Für Wolfgang Wachschütz, Obmann der Versicherungsmakler in der WKO-Steiermark, zählt die Betriebshaftpflicht zu den zentralen Absicherungen jedes Unternehmens. Entscheidend sei allerdings „die richtige Ausgestaltung“. Genau hier sieht Wachschütz die Rolle der MaklerInnen: Sie stünden gesetzlich auf der Seite der KundInnen, müssten eine Risikoanalyse durchführen, Risiken sichtbar machen und daraus die passende Versicherungslösung ableiten.

Auch Gunther Riedlsperger, einer der profiliertesten Haftpflichtexperten Österreichs, warnt vor gefährlicher Scheinsicherheit. Viele UnternehmerInnen gehen nämlich davon aus, dass sie ausreichend versichert sind und merken erst im Schadenfall, dass entscheidende Risiken gar nicht gedeckt sind. „Es geht daher um die Qualität des Versicherungsschutzes. Entscheidend ist, was im sogenannten Kleingedruckten steht“, sagt Riedlsperger. Gerade im Haftpflichtbereich müsse jede Polizze genau geprüft werden. Denn häufig betreffe die Lücke nicht den offensichtlichen Schaden, sondern Details wie reine Vermögensschäden, Gewährleistungsansprüche oder Nachbesserungsschäden. Genau diese Punkte seien in vielen Verträgen nach wie vor nicht enthalten. Für Unternehmen könne das bedeuten: Sie haben zwar eine Polizze, aber im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz.

Das Bild zeigt den Versicherungsmakler und Haftpflichtexperten Gunther Riedslperger
Gunther Riedlsperger – Haftpflichtexperte. Foto: Marija Kanizaj

„Nicht jede Polizze schützt! Entscheidend ist, was im Kleingedruckten steht. Und viele Haftpflichtpolizzen haben Lücken.“ Gunther Riedlsperger

Haftung endet nicht beim Sachschaden

Je stärker ein Betrieb mit Wissen, Daten, Fristen, Empfehlungen oder Planung arbeitet, desto wichtiger wird die Vermögensschadenhaftpflicht. IT-Dienstleistende, BeraterInnen, Agenturen, PlanerInnen oder Sachverständige verursachen nicht zwingend Sachschäden, können durch Fehler aber erhebliche finanzielle Schäden auslösen. Gerade in beratungsnahen Berufen können Fehler und Schaden zeitlich weit auseinanderliegen. Entscheidend ist daher, welche Leistung erbracht wird, welche Folgen ein Fehler haben kann und welche Summen im Ernstfall im Raum stehen.

Auch Produkthaftung wird oft unterschätzt. Wer Waren erzeugt, importiert oder unter eigener Marke verkauft, übernimmt Verantwortung weit über den Verkauf hinaus. Hinzu kommt die persönliche Verantwortung von Geschäftsführenden. Die GmbH schützt nicht vor jeder Haftung. Bei Pflichtverletzungen, Kontrollversäumnissen oder Entscheidungen in Krisensituationen kann Verantwortung auch beim Organ selbst landen. D&O-Versicherungen sind daher längst nicht nur ein Thema großer Konzerne.

„Haftpflichtversicherung – freiwillig, aber ohne geht gar nicht!“

Das Bild zeigt den Versicherungsmakler Franz Ahm, Obmann der Sparte Information und Consulting in der WKO Kärnten.
Franz Ahm. Foto: Sabine Klimpt

Franz Ahm ist Versicherungsmakler und Obmann der Sparte Information und Consulting in der WKO Kärnten.

 

M.U.T.: Viele UnternehmerInnen denken, wenn der Gesetzgeber keine Haftpflichtversicherung vorschreibt, wird sie schon nicht so wichtig sein. Warum ist das gefährlich?

Ahm: Weil „freiwillig“ nicht heißt, dass man darauf verzichten sollte. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung schützt im Ernstfall das Vermögen und oft die Existenz eines Unternehmens. Niemand weiß vorher, wie hoch ein Schaden aus der eigenen Tätigkeit werden kann.

Was leistet eine Haftpflichtversicherung konkret?

Sie ersetzt berechtigte Ansprüche Dritter – etwa von KundInnen oder Lieferanten. Und sie prüft, ob ein Anspruch überhaupt gerechtfertigt ist. Wenn nicht, wehrt sie ihn ab. Damit ist sie auch eine Art passiver Rechtsschutz.

Bergen Beratungen, Kundendaten, vereinbarte Fristen oder Empfehlungen nicht schon von Grund auf ein hohes Risiko?

Zweifellos. Bei Beratungsberufen können Fehler und Schaden Jahre auseinanderliegen. Entscheidend ist: Was wird beraten, welche Folgen kann ein Fehler haben, und welche Summen stehen im Ernstfall im Raum?

Schützt eine GmbH als Betriebsform ausreichend?

Nicht immer. Geschäftsführende können auch persönlich haften. Dafür gibt es eigene Lösungen wie die D&O-Versicherung, also eine Managerhaftpflichtversicherung.

Ihr wichtigster Rat?

Unternehmen sollten in der Haftpflichtversicherung nicht lästige Kosten sehen, sondern den Schutz ihres  unternehmerischen Fundaments. Die Frage lautet nicht: Muss ich das gesetzlich haben? Sondern: Was passiert, wenn wirklich etwas passiert?

Schutz vor Alltagsschäden

Privatpersonen sind ebenfalls Haftungsrisiken ausgesetzt. Daher zählt eine private Haftpflicht – obwohl sie nicht verpflichtend ist – zu den wichtigsten Basisabsicherungen. Kinder, Haustiere, Radfahren, Hausbesitz oder auch nur der Verlust eines Schlüssels können hohe Forderungen auslösen. Wer eine Haushaltsversicherung hat, hat in der Regel aber auch eine Privathaftpflichtversicherung für sich und seine Familie. Bei Kindern gilt der Schutz meist bis zum Ende des Familienbeihilfebezugs, danach braucht es für sie eigene Lösungen.

Ahms wichtigster Rat an UnternehmerInnen ist übrigens, die Haftpflichtversicherung nicht als lästigen Kostenfaktor zu betrachten, sondern als Schutz des unternehmerischen Fundaments. Die entscheidende Frage lautet nicht: Muss ich versichert sein? Sondern: Was passiert, wenn wirklich etwas passiert?

„Fast jeder Schaden sucht einen Schuldigen“

Das Bild zeigt den Obmann der Steirischen Versicherungsmakler in der WKO Wolfgang Wachsütz
Wolfgang Wachschütz. Foto: Loske

Wolfgang Wachschütz ist Obmann der Fachgruppe der Versicherungsmakler in der WKO-Steiermark.

M.U.T.: Warum ist eine Haftpflichtversicherung aus Ihrer Sicht im gewerblichen Bereich unverzichtbar?

Wachschütz: Zwei Versicherungen muss nach meinem Dafürhalten jedes Unternehmen haben. Die eine ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung und die anderere eine Betriebshaftpflichtversicherung. Entscheidend ist dabei allerdings die richtige Ausgestaltung.

Sehen Sie es als ihre Aufgabe, den KundInnen das Risiko zu verdeutlichen?

Wir stehen gesetzlich auf der Seite der KundInnen. Unsere Pflichten sind im Maklergesetz klar festgeschrieben. Wir müssen eine Risikoanalyse durchführen. Das bedeutet auch, die KundInnen auf seine Risiken aufmerksam zu machen und dann in Form einer Versicherung die richtige Lösung zu finden. Ziel ist natürlich, dass im Schadensfall keine negativen Folgen für die KundInnen entstehen.

Was empfehlen Sie PrivatkundInnen, die das erste Mal zu Ihnen kommen und sagen: Ich interessiere mich für eine Haftpflichtversicherung?

Ich sage ihm, dass eine Haftpflichtversicherung deshalb so wichtig ist, weil das Anspruchsverhalten in der Gesellschaft ständig steigt, während gleichzeitig die Toleranzgrenzen immer weiter sinken. Wenn ein Schaden eintritt, muss es immer einen Schuldigen geben; einen der zahlt! Jeder, der in Österreich eine Haushaltsversicherung hat, hat in der Regel auch eine Privathaftpflichtversicherung – für sich selbst und seine Familie. Die meisten Versicherer bieten Deckungen für Kinder bis zum Ende des Familienbeihilfebezugs an. Danach brauchen die Kinder eigene Haftpflichtversicherungen.

 

Johannes Tandl
Johannes Tandl
Autor | Steiermark
Ressorts: Wirtschaft | Politik, Schaffens | Kraft, Hart | Herzlich

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