6 echt lässige Steuernews für 2025

Zum Jahreswechsel gibt es im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2024 und des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 umfangreiche Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Wir haben bei der Klagenfurter Steuerberatungskanzlei GOW nachgefragt und bekamen starke Zahlen, aktuelle Daten sowie hilfreiche Fakten.

1. Neue Einkommenssteuersätze ab 2025

Die Einkommenssteuer wird neu gestaffelt (Abschaffung der „kalten Progression“): Einkommen bis 13.308 Euro bleiben steuerfrei, darüber hinaus gelten Steuersätze von 20% bis 21.617 Euro; 30% bis 35.836 Euro; 40% bis 69.166 Euro und 48% ab 103.072 Euro.

2. Erhöhte Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmen wird im Jahr 2025 von 35.000 auf 55.000 Euro brutto jährlich angehoben. Das bedeutet, dass Unternehmen, die diese Grenze nicht überschreiten, weiterhin von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren können. Weiters wird die Berechnung der Umsatzgrenze vereinfacht: Bei der alten Regelung entfiel die Steuerbefreiung für das gesamte Kalenderjahr, und zwar rückwirkend, wenn die Umsatzgrenze im laufenden Jahr überschritten wurde. Ab dem Jahr 2025 entfällt die Steuerbefreiung nur für den Teil des Umsatzes, der die Grenze überschreitet. Umsätze bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei!

3. EU-weite Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung gilt künftig auch EU-weit. Österreichische Kleinunternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten tätig sind, können diese Befreiung beantragen, solange sie die unionsweite Umsatzgrenze von 100.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Die Antragstellung muss im Sitzstaat des Unternehmens erfolgen.

4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Kleinunternehmen

Antragstellende Unternehmen erhalten eine spezielle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Zusatz „-EX“, die sie als Kleinunternehmen ausweist und die grenzüberschreitende Anwendung der Kleinunternehmerregelung ermöglicht.

6 echt lässige Steuernews für 2025
Wieltschnig, Onitsch-Woath und Grasser bilden die Spitze der Kärntner Steuerberatungskanzlei GOW.

5. Höhere Pauschalen für Reisekosten und Kilometergeld

Eine weitere Änderung ab dem Jahr 2025 gibt es auch bei den steuerlichen Pauschalen für Reisekosten:  Die Tages- und Nächtigungsgelder werden auf 30 Euro bzw. 17 Euro und das amtliche Kilometergeld auf einheitlich 0,50 Euro pro Kilometer angehoben. Dies gilt auch für Motorräder und Fahrräder. Zudem wird der Betrag für mitbeförderte Personen auf 0,15 Euro pro Kilometer erhöht.

6. Anpassungen bei der Sozialversicherung

Im Bereich der Sozialversicherung beträgt die Mindestbeitragsgrundlage für Gewerbetreibende und neue Selbständige 551,10 Euro monatlich bzw.  6.613,20 Euro jährlich. Die Höchstbeitragsgrundlage für GSVG-Versicherte liegt bei 7.525 Euro pro Monat bzw. 90.300 Euro jährlich. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt für das Jahr 2025 551,10 Euro.

2025 bringt mehr Spielraum für UnternehmerInnen

Die Steuer- und Sozialversicherungsänderungen 2025 bringen spürbare Entlastungen und mehr Flexibilität für UnternehmerInnen. Höhere Umsatzgrenzen, vereinfachte Regelungen und angepasste Pauschalen schaffen Planungssicherheit und fördern Wachstum – ein klarer Schritt in Richtung moderner und unternehmerfreundlicher Rahmenbedingungen!

Informationen dankenswerterweise zur Verfügung gestellt von:

GOW Steuerberatungs GmbH

Linsengasse 55, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

0463 502833

office@gow.co.at

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